Gemeinde Betzigau: Ausschreibungen / Bekanntmachungen


Bekanntmachungen
12/2022
Amtliche Bekanntmachung der Billigungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes “Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus“ sowie des Bebauungsplanes “Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus“
 
1. Bekanntmachung der Billigungsbeschlüsse
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 die Entwürfe von Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnungen, Satzung und Begründungen mit gemeinsam erstelltem Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1991 (TF), 1991/2 und 1993 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzigau.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1991 (TF), 1991/2 und 1993 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzigau.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 08.12.2022. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Bekanntmachungstext mit 2 Abbildungen.


2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes werden mit Begründungen in der Zeit vom: Dienstag, den 27.12.2022, bis einschließlich Dienstag, den 31.01.2023 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter http://www.betzigau.de/ (siehe beigefügte .pdf´s).
Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde auch schriftlich oder zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich im Internet verfügbar. Gelegenheit zur Erörterung ist auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, und dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Boden, Wasserwirtschaft, Biotopschutz, Artenschutz, Emissionen, Denkmalschutz, Landschaftsplan.

Bebauungsplan Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus - Planteil (213 KB)
Bebauungsplan Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus - Satzung Begründung UWB (738 KB)
Bebauungsplan Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus - Umweltbezogene Stellungnahmen (1.1 MB)
Flächennutzungsplan Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus - Planteil (112 KB)
Flächennutzungsplan Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus - Begründung (1.4 MB)
Ausgleichsfläche Dorfgemeinschaftshaus FlNr. 1780 PEPL 2212-1 (2.9 MB)
09/2022
Bekanntmachung Bebauungsplan "Bachtelschreiner" - frühzeitiges Verfahren

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2022 dem Vorentwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Straße „Am Lexgraben“ und der Kempter-Wald-Straße am östlichen Ortsausgang von Betzigau. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 13 (TF), 13/15 (TF, Verkehrsfläche), 238/3 (TF, Hans-Böge-Straße), 279 (TF, Kempter-Wald-Straße), 281 (TF Verkehrsfläche), 291/3 (TF), 291/20 (TF, Straße Am Lexgraben) und 291/79 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzigau. Die Planung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und kein Umweltbericht verfasst.

Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom Freitag, den 30.09.2022 bis einschließlich Montag, den 31.10.2022 durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Neben der öffentlichen Auslegung besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen hier auf der gemeindlichen Homepage einzusehen (siehe beigefügte .pdf´s).

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift äußern.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Bachtelschreiner Vorentwurf PlanzeichnungSchnitte (1.2 MB)
Bachtelschreiner Vorentwurf Satzung (140 KB)
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