Gemeinde Betzigau: Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
12/2024
Bekanntmachung des Verfahrenswechsels, der Billigungsbeschlüsse und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans "Bachtelschreiner" mit 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bachtelschreiner“
1. Bekanntmachung des Beschlusses zum Verfahrenswechsel mit Aufstellung der FNP-Änderung und der Billigung der Entwürfe
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bachtelschreiner" nach § 13b BauGB beschlossen und eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Nach der Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB wurde die Planung ins Regelverfahren überführt.
In öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 hat der Gemeinderat dies beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht, und den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bachtelschreiner“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 zeitgleich aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 13 (TF), 13/15 (TF Straße, Am Lexgraben), 238/3 (TF, Hans-Böge-Straße), 279 (TF, Kempter-Wald-Straße), 281 (TF Verkehrsfläche), 291/3 (TF), 291/20 (TF, Straße Am Lexgraben), 291/79 (TF, Verkehrsfläche) und 298/6 (TF), alle Gemarkung Betzigau.
Für die Darstellung der Wohnbauflächen wird der Flächennutzungsplan geändert. Dieser umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 13 (TF), 13/15 (TF Straße, Am Lexgraben), 279 (TF, Kempter-Wald-Straße), 281 (TF Verkehrsfläche), 291/3 (TF), 291/20 (TF, Straße Am Lexgraben) und 291/79 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzigau.
Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 19.09.2024. Diese sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt:
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom:
Dienstag, den 03.12.2024, bis einschließlich Dienstag, den 07.01.2025
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden. Termine zur Einsichtnahme mit Unterstützung können unter der Telefonnummer 0831/5750213 vereinbart werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
8. Änderung Flächennutzungsplan - Planteil (394 KB)
8. Änderung Flächennutzungsplan - Textteil (260 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - Planteil (743 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - Textteil (436 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - Kompensationsfläche (681 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - umweltbezogene Stellungnahmen (1.7 MB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner E Schnitte 1-7 (273 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner E Schnitte AB (353 KB)
ICP 220612 BG Bachtelschreiner Betzigau (2.8 MB)
ICP 220612 BG Bachtelschreiner Betzigau Profile (900 KB)
Bekanntmachung des Verfahrenswechsels, der Billigungsbeschlüsse und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans "Bachtelschreiner" mit 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bachtelschreiner“
1. Bekanntmachung des Beschlusses zum Verfahrenswechsel mit Aufstellung der FNP-Änderung und der Billigung der Entwürfe
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bachtelschreiner" nach § 13b BauGB beschlossen und eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Nach der Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB wurde die Planung ins Regelverfahren überführt.
In öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 hat der Gemeinderat dies beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht, und den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Bachtelschreiner“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 zeitgleich aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 13 (TF), 13/15 (TF Straße, Am Lexgraben), 238/3 (TF, Hans-Böge-Straße), 279 (TF, Kempter-Wald-Straße), 281 (TF Verkehrsfläche), 291/3 (TF), 291/20 (TF, Straße Am Lexgraben), 291/79 (TF, Verkehrsfläche) und 298/6 (TF), alle Gemarkung Betzigau.
Für die Darstellung der Wohnbauflächen wird der Flächennutzungsplan geändert. Dieser umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 13 (TF), 13/15 (TF Straße, Am Lexgraben), 279 (TF, Kempter-Wald-Straße), 281 (TF Verkehrsfläche), 291/3 (TF), 291/20 (TF, Straße Am Lexgraben) und 291/79 (TF, Verkehrsfläche), alle Gemarkung Betzigau.
Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 19.09.2024. Diese sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt:
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom:
Dienstag, den 03.12.2024, bis einschließlich Dienstag, den 07.01.2025
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden. Termine zur Einsichtnahme mit Unterstützung können unter der Telefonnummer 0831/5750213 vereinbart werden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut |
Art der Information |
Boden |
Altlastenkataster, Baugrunduntersuchung, Regionalplanziel Flächensparen |
Wasser |
Wasserwirtschaft, Baugrunduntersuchung |
Tiere & Pflanzen |
Biotop- und Artenschutz (Eingriffsbilanzierung) |
Luft und Lokalklima |
Emissionen der Landwirtschaft (Geruch) |
Mensch (Erholung und Emissionen) |
Immissionsschutz |
Landschaftsbild |
Landschaftsplan |
Kultur- und Sachgüter |
Bayerischer Denkmalatlas (Boden- und Baudenkmäler) |
Nutzung erneuerbarer Energien |
Energiewirtschaft, Wärmekonzept |
8. Änderung Flächennutzungsplan - Planteil (394 KB)
8. Änderung Flächennutzungsplan - Textteil (260 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - Planteil (743 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - Textteil (436 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - Kompensationsfläche (681 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner - umweltbezogene Stellungnahmen (1.7 MB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner E Schnitte 1-7 (273 KB)
Bebauungsplan Bachtelschreiner E Schnitte AB (353 KB)
ICP 220612 BG Bachtelschreiner Betzigau (2.8 MB)
ICP 220612 BG Bachtelschreiner Betzigau Profile (900 KB)
07/2024
Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 13.06.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“ beschlossen und in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1519, 1519/2 /3, 1521, 1521/4, 1522/7 /8, alle Gemarkung Betzigau. Die Flächen befinden sich am südlichen Rand der westlichen Ortslage von Betzigau zwischen der Bahntrasse und der Westendstraße.
Der Planung sind Ausgleichsflächen auf der Fl. Nr. 1780, Gemarkung Betzigau, ca. 500 m südlich von Hauptmannsgreut zugeordnet.
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“ wird mit Begründung in der Zeit vom: Montag, den 15.07.2024, bis einschließlich Montag, den 19.08.2024 im Internet unter https://www.betzigau.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Einbeziehungssatzung Am Bahndamm - Planteil (102 KB)
Einbeziehungssatzung Am Bahndamm - Satzung und Begründung (184 KB)
Einbeziehungssatzung Am Bahndamm - Ausgleichsfläche (715 KB)
Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 13.06.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“ beschlossen und in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1519, 1519/2 /3, 1521, 1521/4, 1522/7 /8, alle Gemarkung Betzigau. Die Flächen befinden sich am südlichen Rand der westlichen Ortslage von Betzigau zwischen der Bahntrasse und der Westendstraße.
Der Planung sind Ausgleichsflächen auf der Fl. Nr. 1780, Gemarkung Betzigau, ca. 500 m südlich von Hauptmannsgreut zugeordnet.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.06.2024. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Gewerbegebiet am Bahndamm“ wird mit Begründung in der Zeit vom: Montag, den 15.07.2024, bis einschließlich Montag, den 19.08.2024 im Internet unter https://www.betzigau.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.
Einbeziehungssatzung Am Bahndamm - Planteil (102 KB)
Einbeziehungssatzung Am Bahndamm - Satzung und Begründung (184 KB)
Einbeziehungssatzung Am Bahndamm - Ausgleichsfläche (715 KB)
04/2024
Satzungsbeschlusses Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Leiterberg Süd, 1. Änderung“
Die Gemeinde Betzigau hat mit Beschluss vom 21.03.2024 den Bebauungsplan für das Gebiet am südlichen Ortsrand von Leiterberg, südlich der Leiterberger Straße im Bereich der Straße „An der Traube“ mit den Grundstücken bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 430/3 (TF), 431 (TF), 431/2, 431/4 im Westen und 431 (TF), 772/3 /4 /5 /9 /10 /12 /13 /15 /16 /17 /18, im Osten; alle Gemarkung Betzigau, als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Leiterberg Süd, 1. Änderung“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan i.d.F. vom 21.03.2024, erstellt durch abtplan – architektur & stadtplanung, Kaufbeuren, mit der Begründung bei der Gemeinde Betzigau, (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Satzungsbeschlusses Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Leiterberg Süd, 1. Änderung“
Die Gemeinde Betzigau hat mit Beschluss vom 21.03.2024 den Bebauungsplan für das Gebiet am südlichen Ortsrand von Leiterberg, südlich der Leiterberger Straße im Bereich der Straße „An der Traube“ mit den Grundstücken bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 430/3 (TF), 431 (TF), 431/2, 431/4 im Westen und 431 (TF), 772/3 /4 /5 /9 /10 /12 /13 /15 /16 /17 /18, im Osten; alle Gemarkung Betzigau, als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Leiterberg Süd, 1. Änderung“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan i.d.F. vom 21.03.2024, erstellt durch abtplan – architektur & stadtplanung, Kaufbeuren, mit der Begründung bei der Gemeinde Betzigau, (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.