Gemeinde Betzigau: Bekanntmachungen


Bekanntmachungen
07/2026
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG VOLLZUG DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB) DER BILLIGUNGSBESCHLÜSSE UND DER ERNEUTEN, VERKÜRZTEN VERÖFFENTLICHUNG NACH § 3 ABS. 2 i.V.m. § 4a ABS. 3 BAUGB DES BEBAUUNGSPLANES "BACHTELSCHREINER" MIT 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANES "BACHTELSCHREINER"

1. Bekanntmachung der Billigungsbeschlüsse zur erneuten, verkürzten Beteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bachtelschreiner" nach § 13b BauGB beschlossen und eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Nach der Feststellung der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB wurde die Planung ins Regelverfahren überführt.

In öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 hat der Gemeinderat dies beschlossen und den Entwurf der Bauleitplanung gebilligt. Die Veröffentlichung wurde vom 03.12.2024 bis einschließlich 07.01.2025 durchgeführt. Nach der Strukturanalyse, Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz und inhaltlicher Änderungen an der Bauleitplanung hat die Gemeinde am 18.06.2026 die geänderte Bauleitplanung zur erneuten, verkürzten Veröffentlichung gebilligt.

Anlass für die erneute Veröffentlichung sind Anpassungen im Bebauungsplan an den Ausgleichsmaßnahmen, an den Zulässigen baulichen Nutzungen und einzelner Gestaltungs- und Maßvorgaben, die im Textteil auch farblich hervorgehoben sind.

Im Flächennutzungsplan wurde eine neue Alternativenprüfung argumentativ mit eingestellt und die Herausnahme mittel- bis langfristig nicht absehbar zu entwickelnder Wohnbauflächen vorgesehen.

Der gemeinsame Umweltbericht wurde auf die o.g. Anpassungen hin umgearbeitet und ein ausführliches Monitoring ergänzt.

Im Einzelnen gelten die Lagepläne vom 18.06.2026. Diese sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten dargestellt:
 

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches der gegenständlichen FNP-Änderung (rechts)  mit Herausnahme (links), unmaßstäblich
Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches der gegenständlichen FNP-Änderung (rechts) mit Herausnahme (links), unmaßstäblich
Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches der gegenständlichen FNP-Änderung (rechts) mit Herausnahme (links), unmaßstäblich

Abbildung 2: Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäb-lich
Abbildung 2: Lageplan des Geltungsbereiches des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäb-lich


AMTLICHE BEKANNTMACHUNG VOLLZUG DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB)

 
2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB


Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom:
 

Montag, den 13.07.2026, bis einschließlich Freitag, den 31.07.2026
 

im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstraße 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden. Eine barrierefreie Klingel ist vor dem Rathaus vorhanden.
Termine zur Einsichtnahme mit Unterstützung können unter der Telefonnummer 0831/5750213 vereinbart werden.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist und, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 

Schutzgut

Art der Information

Boden und Fläche

Altlastenkataster, Baugrunduntersuchung, Regionalplanziel Flächensparen,
Ergebnis der Flächenpotenzialanalyse

Wasser

Wasserwirtschaft, Baugrunduntersuchung, Hochwasserschutz

Tiere & Pflanzen

Biotop- und Artenschutz (Eingriffsbilanzierung)

Luft und Lokalklima

Emissionen der Landwirtschaft (Geruch), Luftreinhaltung

Mensch (Erholung und Emissionen)

Immissionsschutz: Verkehrsimmissionen (Licht)

Landschaftsbild

Landschaftsplan; Schemaschnitte

Kultur- und Sachgüter

Bayerischer Denkmalatlas (Boden- und Baudenkmäler)

Nutzung erneuerbarer Energien

Energiewirtschaft, Wärmekonzept


Gemeinde Betzigau, den 10.07.2026

 

BBP Bachtelschreiner E2 A (448 KB)
BBP Bachtelschreiner E2 Satzung Begründung (1.2 MB)
BBP Bachtelschreiner E2 Schnitte AD (251 KB)
BBP Bachtelschreiner E2 Schnitte I VII (189 KB)
BBP Bachtelschreiner E2 umweltrelevante Stellungnahmen (69 KB)
BBP Bachtelschreiner Rösel Eingriffsplan (177 KB)
BBP Bachtelschreiner Rösel PEPI 291_3 (690 KB)
BBP Bachtelschreiner Rösel PEPI 1780 (612 KB)
BBP Bachtelschreiner Rösel Tabelle (33 KB)
FNP Bachtelschreiner A (210 KB)
FNP Bachtelschreiner Begründung (327 KB)
FNP Bachtelschreiner umweltrelevante Stellungnahmen (53 KB)
FNP BBP Bachtelschreiner UWB (242 KB)
ICP 220612 BG Bachtelschreiner Betzigau (2.8 MB)
10/2025
Amtliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Gewerbegebiet Am Bahndamm"

Die Gemeinde Betzigau hat mit Beschluss vom 18.09.2025 den Bebauungsplan für das Gebiet am südlichen Rand der westlichen Ortslage von Betzigau mit den Fl. Nrn. 1519, 1519/2 /3, 1521, 1521/4, 1522/7 /8, alle Gemarkung Betzigau, als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB "Gewerbegebiet Am Bahndamm" in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan i.d.F. vom 18.09.2025, erstellt durch abtplan – architektur & stadtplanung, Kaufbeuren, mit der Begründung bei der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches EBS „Gewerbegebiet am Bahndamm“ unmaßstäblich
Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereiches EBS „Gewerbegebiet am Bahndamm“ unmaßstäblich

09/2025
Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Stein“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Betzigau hat in öffentlicher Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Stein“ beschlossen und in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum zu veröffentlichen. Es wird das vereinfachte Verfahren angewandt und kein Umweltbericht erstellt.

Der Geltungsbereich umfasst Teile des Weilers Stein, ca. 2 km südöstlich der Ortslage von Betzigau, westlich des Kohlerbachs. Einbezogen sind die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 963 (TF), 961 (TF), 958 (TF), 942 (TF), 948 (TF), 949/1, 956, 596/2, 956/4 (TF), 950 (TF), 955 (TF) und 964 (TF, Verkehrsfläche) alle Gemarkung Betzigau.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 18.09.2025. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Satzung Mitten im Ort
Satzung Mitten im Ort


2. Bekanntmachung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB
Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird mit Begründung in der Zeit vom:
Montag, den 20.10.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 20.11.2025
im Internet unter https://www.betzigau.de/ > Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Betzigau (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) eingesehen werden.

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch (betzigau@betzigau.de) oder können bei Bedarf auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 e) (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Siehe auch: Formblatt des Staatsministeriums https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_datenschutz_informationspflichten.pdf und Angaben auf der Homepage der Gemeinde.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Außenbereichssatzung Stein - Begründung (233 KB)
Außenbereichssatzung Stein - Planteil (160 KB)
07/2025
Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Mitten im Ort" der Gemeinde Betzigau

Die Gemeinde Betzigau hat mit Beschluss vom 17.07.2025 den Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Raiffeisenstraße, östlich des Lerchenwegs und westlich der Hauptstraße auf dem Grundstück bzw. den Teilfläche (TF) des Grundstücks mit der Fl. Nr. 27, Gemarkung Betzigau als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Mitten im Ort" in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan i.d.F. vom 17.07.2025, erstellt durch abtplan – architektur & stadtplanung, Kaufbeuren, mit der Begründung bei der Gemeinde Betzigau, (Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Satzung Mitten im Ort
Satzung Mitten im Ort
Satzung Mitten im Ort


Satzung Mitten im Ort - Begründung (437 KB)
Satzung Mitten im Ort - Planteil (191 KB)
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