Gemeindejugendpflege Betzigau
Begleitung und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren
Die Gemeindejugendpflege Betzigau bietet Jugendlichen ab 10 Jahren eine Möglichkeit sich in einem offenen Treff ungezwungen auszutauschen, Spaß zu haben und einen gemütlichen Nachmittag/Abend zu verbringen.
Außerdem werden immer wieder verschiedene freiwillige Programme, wie beispielsweise Kreativtage, Kids-Days, Disco-Abende, sportliche Aktivitäten, Projekttage, Medienarbeit und noch mehr seitens der Gemeindejugendpflegerin angeboten.
Aktuell finden unsere Treffen in Hochgreut im Vereinsheim und im Hausaufgabenraum vom Hort im Schulgebäude sowie am Kunstmobil im Sportpark in Betzigau statt."
KOMM DOCH MAL VORBEI!
HIER könnt ihr euch die aktuellen News und das aktuelle Programm ansehen (82 KB)
Außerdem werden immer wieder verschiedene freiwillige Programme, wie beispielsweise Kreativtage, Kids-Days, Disco-Abende, sportliche Aktivitäten, Projekttage, Medienarbeit und noch mehr seitens der Gemeindejugendpflegerin angeboten.
Aktuell finden unsere Treffen in Hochgreut im Vereinsheim und im Hausaufgabenraum vom Hort im Schulgebäude sowie am Kunstmobil im Sportpark in Betzigau statt."
KOMM DOCH MAL VORBEI!
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Jugendtreffen - Zeiten / Orte / Altersaufteilung:
Montag | 10 – 16 Jahre | 16 – 19 Uhr | Hausaufgabenraum im Hort |
Mittwoch 14-tägig | 16 - 21 Jahre | 16 – 20 Uhr | Hausaufgabenraum im Hort |
Freitag | 10 - 16 Jahre | 14 – 17 Uhr | Vereinsheim Hochgreut |
16 - 21 Jahre | 17 - 19 Uhr | Vereinsheim Hochgreut |
An gesetzlichen Feiertagen finden keine Jugendtreffen statt.
In den Ferienzeiten werden von der Gemeindejugendarbeit Aktionen, Ausflüge und Programme angeboten. Die regulären Jugendtreffen finden in den Ferien nicht statt.
Die Altersvorgaben und die jewiligen Öffnungszeiten müssen bitte in den offenen Treffs sowie auch in den Ferienangeboten unbedingt einhalten werden.
Alle Aktionen, Ausflüge und Programme findet ihr unter https://www.unser-ferienprogramm.de/betzigau/kalender.php.
HIER könnt ihr die Datenschutzerklärung für die Jugendprogramm-Homepage einsehen (148 KB)
HIER könnt ihr die Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO für die Jugendprogramm-Homepage einsehen (49 KB)
Zusatzverhaltenskodex für die Hortraumnutzung (91 KB)
Regelungen für die Jugendtreffen der Gemeindejugendpflege (36 KB)
Regelungen für die Online Jugendtreffen der Gemeindejugendpflege (14 KB)
Gemeindejugendpflegerin
Tamara Tausend
Ich selbst komme aus dem Allgäu und habe meinen Bachelorabschluss in der Fachrichtung Sozialwirtschaft gemacht. Nachdem ich beruflich erstmal im industriellen Bereich tätig war, hat es mich zurück in meine Profession, die Kinder- und Jugendarbeit, gezogen. Es ist mir wichtig, auf Dauer mit meiner Arbeit eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt und ihren Bedarfen zu sein.
Da mir Jugendbeteiligung sehr am Herzen liegt, sollen die Angebote gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt und gesetzt werden. Die Aktivitäten gestalten sich im Wechsel kreativ, naturbezogen, sportlich, konsumorientiert und pädagogisch. Ich bin für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort zu den Aktions- und Beratungszeiten und zur offenen Sprechstunde sowie telefonisch und per Mail zu erreichen.
Tamara Tausend
Ich selbst komme aus dem Allgäu und habe meinen Bachelorabschluss in der Fachrichtung Sozialwirtschaft gemacht. Nachdem ich beruflich erstmal im industriellen Bereich tätig war, hat es mich zurück in meine Profession, die Kinder- und Jugendarbeit, gezogen. Es ist mir wichtig, auf Dauer mit meiner Arbeit eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt und ihren Bedarfen zu sein.
Da mir Jugendbeteiligung sehr am Herzen liegt, sollen die Angebote gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt und gesetzt werden. Die Aktivitäten gestalten sich im Wechsel kreativ, naturbezogen, sportlich, konsumorientiert und pädagogisch. Ich bin für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort zu den Aktions- und Beratungszeiten und zur offenen Sprechstunde sowie telefonisch und per Mail zu erreichen.
Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht bei Jugendtreffen und bei Ausflügen:
Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes". Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesende Gemeindejugendpflege immer genau weiß, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen eine Aufsichtspflicht seitens der Gemeindejugendpflege. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert.
Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes". Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesende Gemeindejugendpflege immer genau weiß, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen eine Aufsichtspflicht seitens der Gemeindejugendpflege. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert.