Jugendhaus Betzigau  / Jugendarbeit 


Betreuung oder Aktivitäten für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren

Das Jugendhaus Betzigau bietet Jugendlichen ab 12 Jahren eine Möglichkeit sich in einem offenen Treff ungezwungen auszutauschen, Spaß zu haben und einen gemütlichen Abend zu verbringen. Hierfür gibt es in den Räumen des Jugendhauses einen Kickertisch, einen Beamer, eine Nintendo-Spielekonsole und eine gemütliche Ecke mit Sofas. Für Spiele, Musik und Internet ist ebenfalls gesorgt.

Im Jugendhaus werden sowohl Tage mit Betreuung oder Aktivitäten für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren angeboten, als auch Zeiten, in denen sich die älteren Jugendlichen ab 12 Jahren einfach ungezwungen treffen können.
Für die Öffnungszeiten, an denen unsere Gemeindejugendpflegerin Tamara Tausend nicht vor Ort ist, haben wir verantwortliche Jugendliche aus beiden Altersgruppen ausgewählt, die einen Schlüssel für das Jugendhaus haben und für die Öffnungszeiten entsprechend aufsperren.

KOMM DOCH MAL VORBEI UND SCHAU DICH UM!
Jugendhaus Betzigau, Kempter-Wald-Straße 2 in 87488 Betzigau

HIER könnt ihr euch die aktuellen News und das aktuelle Programm ansehen (211 KB)

HIER könnt ihr euch die Hausordnung unseres Jugendhauses ansehen (145 KB)
Öffnungszeiten:
10 – 12 Jahre FR 14 – 16 Uhr
  MI alle 14 Tage (Programmtag) 14 – 18 Uhr
13 – 15 Jahre DI, FR 16 – 19 Uhr
ab 16 Jahre DI, DO 19 – 22 Uhr
  FR, SA 19 – 24 Uhr

FÜr die Altersgruppen 10 - 12 Jahre und 13 - 15 Jahre ist das Jugendhaus nur unter Beisein der Gemeindejugendpflegerin, Tamara Tausend, geöffnet.
An gesetzlichen Feiertagen ist das Jugendhaus, sowie zugehöriges Gelände für die Altersgruppen 10 - 12 Jahre und 13 - 15 Jahre geschlossen.
Wir bitten alle Kinder und Jugendlichen sich an die jeweiligen Öffnungszeiten zu halten.
Getränke werden von allen selbst mitgebracht.

Tamara Tausend
Handy: 0151 70696229
Mail: jugendhaus@betzigau.de
Tamara Tausend

ich bin Tamara Tausend (26 Jahre) und ich darf ab sofort in der Gemeinde Betzigau die Jugendarbeit übernehmen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und ein bisschen über mich und meine Motive erzählen.

Ich selbst komme aus dem Allgäu und habe dieses Jahr meinen Bachelorabschluss in der Fachrichtung Sozialwirtschaft gemacht. Nachdem ich beruflich erstmal im industriellen Bereich tätig war, hat es mich zurück in meine Profession, die Kinder- und Jugendarbeit, gezogen. Es ist mir wichtig, auf Dauer mit meiner Arbeit eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt und ihren Bedarfen zu sein.

Da mir Jugendbeteiligung sehr am Herzen liegt, sollen die Angebote gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt und gesetzt werden. Die Aktivitäten gestalten sich im Wechsel kreativ, naturbezogen, sportlich, konsumorientiert und pädagogisch.

Ich bin für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort zu folgenden Zeiten (Di. 16 – 20 Uhr, Fr. 14 – 20 Uhr und alle 14 Tage Mi. 14 – 18 Uhr), sowie telefonisch und per Mail zu erreichen.

Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung, die spannende Aufgabe und unseren gemeinsamen Weg. Selbstverständlich bin ich für Fragen und Gespräche jederzeit offen.
Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht im Jugendhaus und bei Ausflügen:

Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes" in Jugendzentren. Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen immer genau wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen immer eine Aufsichtspflicht seitens der Pädagogen. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert (z.B. Ausflüge außerhalb des Ortsgebietes der Gemeinde Betzigau).

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