Gemeindejugendpflege und Jugendtreff Betzigau


Begleitung und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren

Der Jugendtreff Betzigau bietet Jugendlichen ab 10 Jahren eine Möglichkeit sich in einem offenen Treff ungezwungen auszutauschen, Spaß zu haben und einen gemütlichen Abend zu verbringen. Hierfür gibt es in den Räumen des Jugendhauses einen Kicker Tisch, Darts, eine Nintendo-Spielekonsole, eine Leseecke, einen Kreativ-Treff und eine bunte Auswahl an Brett- und Kartenspielen, eine Chill-Out-Area, Musik und Vieles mehr.

Außerdem werden immer wieder verschiedene freiwillige Programme, wie beispielsweise Kreativtage, Kids-Days, Switch-Abende, Disco-Abende und noch mehr seitens der Gemeindejugendpflegerin angeboten.

Die Gemeindejugendarbeit findet nicht ausschließlich im Jugendhaus statt. Vielmehr werden auch offene Treffs am Sportpark, im Mehrgenerationenpark oder an anderen Orten im Gemeindegebiet zum Programm gehören.

KOMM DOCH MAL VORBEI UND SCHAU DICH UM!
Jugendhaus Betzigau, Kempter-Wald-Straße 2 in 87488 Betzigau
HIER könnt ihr euch die Hausordnung unseres Jugendhauses ansehen (97 KB)

HIER könnt ihr euch die aktuellen News und das aktuelle Programm ansehen (472 KB)

Hallo Zusammen,

aufgrund von handwerklichen Arbeiten bleibt das Jugendhaus vorübergehend geschlossen.
Wir wollen trotzdem coole Freizeiten zusammen verbringen.
Hierzu sind wir bei gutem Wetter auf dem Sporti oder dem Mehrgenerationenpark unterwegs.
Wir wollen kleine Ausflüge machen und uns auch Online treffen.

Die Uhrzeiten für die jeweiligen Programme können variieren. Die ursprüngliche Zeiteinteilung gilt momentan nur bedingt.

Im Schaukasten am Eingang des Jugendhauses hängt immer ein Schild, wenn wir das tolle Wetter ausnutzen, sportlich aktiv und abenteuerlich unterwegs sind. Dann wisst ihr, wo ihr uns finden könnt.

Die Links für die Online-Treffen stelle ich grundsätzlich nur in den WhatsApp-Status.
Also hier unbedingt dranbleiben und immer auf dem Laufenden sein!

Für die Sonderaktionen müssen die Kinder und Jugendlichen online über unsere Jugendprogramm-Homepage www.unser-ferienprogramm.de/betzigau angemeldet werden.

Bei Fragen gerne von Montag bis Freitag per Mail (jugendhaus@betzigau.de) oder telefonisch (0151 70696229) melden.

Ich freue mich auf eine tolle und kreative Zeit mit euch! 😊

HIER könnt ihr die Datenschutzerklärung für die Jugendprogramm-Homepage einsehen (148 KB)
HIER könnt ihr die Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO für die Jugendprogramm-Homepage einsehen (49 KB)
Tamara Tausend
Handy: 0151 70696229
Mail: jugendhaus@betzigau.de
Tamara Tausend

ich bin Tamara Tausend (27 Jahre) und ich darf ab sofort in der Gemeinde Betzigau die Jugendarbeit übernehmen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und ein bisschen über mich und meine Motive erzählen.

Ich selbst komme aus dem Allgäu und habe dieses Jahr meinen Bachelorabschluss in der Fachrichtung Sozialwirtschaft gemacht. Nachdem ich beruflich erstmal im industriellen Bereich tätig war, hat es mich zurück in meine Profession, die Kinder- und Jugendarbeit, gezogen. Es ist mir wichtig, auf Dauer mit meiner Arbeit eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt und ihren Bedarfen zu sein.

Da mir Jugendbeteiligung sehr am Herzen liegt, sollen die Angebote gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt und gesetzt werden. Die Aktivitäten gestalten sich im Wechsel kreativ, naturbezogen, sportlich, konsumorientiert und pädagogisch.

Ich bin für die Kinder und Jugendlichen direkt vor Ort zu folgenden Zeiten (Di. 16 – 18 Uhr, Fr. 15 – 20 Uhr und alle 14 Tage Mi. 15 – 18 Uhr), sowie telefonisch und per Mail zu erreichen.

Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung, die spannende Aufgabe und unseren gemeinsamen Weg. Selbstverständlich bin ich für Fragen und Gespräche jederzeit offen.
Aufsichts- und Verkehrssicherungspflicht im Jugendhaus und bei Ausflügen:

Es besteht keine Aufsichtspflicht innerhalb des "offenen Betriebes" in Jugendzentren. Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen immer genau wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.
Es gilt hier lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die "Erkennbarkeit" von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Bei Ausflügen und Freizeiten besteht dahingegen immer eine Aufsichtspflicht seitens der Pädagogen. Hierfür müssen die Eltern eine gesonderte Anmeldung ausfüllen, wenn der Rahmen der Unternehmung die Zustimmung der Eltern erfordert (z.B. Ausflüge außerhalb des Ortsgebietes der Gemeinde Betzigau).

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